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 Ermäßigte Familienpakete können ausnahmslos nur gegen Vorweis eines gültigen Familienschipasses, des Familienpasses des Landes Steiermark oder eines aktuellen Familiennachweises der Wohnsitzgemeinde (Namen, Geburtsdaten und Adresse der Familienmitglieder) ausgegeben werden. 
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